Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
(I) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(II) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Angebot und Vertragsschluss
(I) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
(II) Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(III) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise
(I) Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(II) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Dreieich.

4. Liefer- und Leistungszeit
(I) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
(II) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(III) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(IV) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(V) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(VI) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(VII) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Gewährleistung
(I) Gewährleistung für elektronische Waren sind ausgeschlossen.
(II) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.

7. Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter
Bei Verletzung von Patenten oder sonstigen Schutzrechten Dritter und damit verbundenen Verkaufsverboten sind Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt
(I) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
(II) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(III) Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

9. Zahlung
(I) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(II) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
(III) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(I) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(II) Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Frankfurt/Main auschliesslicher Gerichts-stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(III) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.